Ein Urteil zugunsten von Meta – und zulasten von uns allen.
Das OLG Köln hat entschieden, dass Meta öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Systeme nutzen darf. Begründet wird das mit einem „berechtigten Interesse“ des Konzerns, wirtschaftlich mit den Daten seiner Nutzer:innen zu arbeiten. Was dieses Urteil deutlich macht:
Die Rechte von uns Verbraucher:innen werden schwächer gewichtet als die Geschäftsmodelle der Plattformbetreiber.
Zwar mag das juristisch argumentierbar sein. Ich finde es trotzdem falsch, was ich auch der Tagesschau erklärt habe. Denn klar ist auch:Die wenigsten Menschen wissen überhaupt, dass ihre Inhalte künftig in KI-Modelle einfließen sollen. Sie verstehen nicht die Folgen, können Risiken nicht abschätzen – und wurden auch nicht gefragt. Meta hätte die Chance gehabt, proaktiv um Einwilligung zu bitten. Stattdessen setzt der Konzern auf ein intransparentes Opt-out-Verfahren, bei dem man aktiv widersprechen muss – mit Formularen, die viele nicht mal finden.
So stärkt man kein Vertrauen.
Meta sagt, vertraut uns. Dabei hat Mark Zuckerberg oftmals bewiesen, dass ihm überhaupt nicht zu trauen ist. Ihm geht es immer nur um seinen Profit und Vorteil.Das war ein Urteil zu einem Eilantrag. Möglicherweise wird im Hauptverfahren anders geurteilt. Dann könnte der Zug schon abgefahren sein.
Ein Widerspruch ist die einfachste Lösung Widerstand zu leisten, wenn man Meta Produkte wie Facebook oder Instagram nutzt. Wenn ihr nicht wollt, dass eure Inhalte für Metas KI-Training verwendet werden, könnt ihr noch bis Montag widersprechen.Das ist vielleicht nicht viel. Aber es ist ein Signal: Wir lassen uns nicht zur Ressource machen. Wir wollen mitentscheiden, was mit unseren Daten passiert.
Hier ist eine Anleitung zum Widerspruch bei Facebook und Instagram.